Alternative Liste - AL Uni Koeln - "Service" - vom Wohnen, Leben und Arbeiten (nicht nur) fuer StudentInnen in Koeln
 AL-Logo

Sozialer Service der AL


 

AL Home

 Selbstdarstellung
 Kontakt
 AL-Info

 Antifaschismus
 Antimilitarismus
 Antirepression
 Bildungspolitik
 Biopolitik
 Kultur
 Ökologie
 Soziales

 StudentInnenschaft
 AStA

 Service
 Termine
 Links

 AL-Archiv
 Suche

Die Online-Beratung, der Service der AL:

Orientierungshilfe fuer moeglichst nettes Wohnen, schoenes Leben und wenig Arbeiten in Koeln.

Wir sind nicht der sich auf seiner kapitalkonformen Serviceorientierung und Menschenverachtung ausruhende (Unabs-WiSoFak-)AStA, sondern wir bieten Euch gerade deswegen und trotzdem kostenlose und vor Allem soziale Hilfe an, die sich nach den Hilfsbeduerfnissen der Menschen und nicht nach den Opportunitaeten (des Kapitals) zu richten hat.

Wenn ihr also Fragen zu BAföG, Arbeit, Miete, Wohngeld, etc. habt und diese anonym (menschlich, vertraulich) behandelt wissen wollt, könnt ihr euch per E-Mail an unsere Sozial-Beratung wenden. Eure Mails werden persoenlich-vertraulich behandelt. Die E-Mail-Adressen lauten al-sozialberatung@uni-koeln.de und al-bafoegberatung@uni-koeln.de. Aufgrund häufiger Doppel-Mails, ein freundlicher Hinweis: Es genügt, lediglich eine der beiden Adressen, zu einem Thema oder zusammengefasst, anzumailen. Vielen Dank.

Wichtige Hinweise: Alle Angaben die von der Beratung gemacht werden sind nach bestem Wissen und Gewissen geprüft, erfolgen aber ohne Gewähr. Im Zweifelsfall werden wir Euch empfehlen eine entsprechende Rechtsberatung oder andere Stellen aufzusuchen. Es handelt sich hierbei um keine Rechtsberatung. Diese kann und darf nur von einer, einem vereidigten Anwaeltin, Anwalt, bzw. einer dafuer authorisierten Stelle (z.B. bei einer Gewerkschaft, der VerbraucherInnenzentrale oder dem MieterInnenschutzbund) vorgenommen werden.
Wir müssen uns des Weiteren leider vorbehalten, bei zeitlicher Überlastung im Einzelfall verspätet oder gar nicht zu antworten.

Daher verweisen wir hiermit empfehlend auf die BAföG- und Sozialberatung der Fakultätsvertretung StAVV der Humanwissenschaftlichen Fakultaet (HumF), ehem. Erziehungswissenschaftlichen (den BAVV der EWF) und der Heilpädagogischen (den StIV der HPF) Fakultät, die montags von 18 bis 20 Uhr im Büro des BAVV (HWF, Gronewaldstr. 2, Raum 10) stattfindet. Auszerdem ist es Aufgabe des AStAs und der Uni Euch Rechts-, sowie weitere Beratungen anzubieten. Fragen zur Erstattung des Semestertickets beantwortet der Haertefallauschuss des Studierendenparlamentes beim AStA: Hae.F.A. (Haefa).

Beliebte Klassikerin: Unsere ueberarbeitete Checkliste zum Studienbeginn.

Das Bafögamt des kölner StudentInnenwerkes (KSTW) findet Ihr im AStA-Gebäude an der Universitätsstr. 16, wo Ihr auch alle entsprechenden Antragsformulare in Farbe bekommt oder im Internet unter: www.kstw.de.

Einen Bafögrechner (zum Ausrechnen Eurer möglichen Förderbeträge und um schonmal die ganzen Fragen der Antragsbögen kennenzulernen) gibts unter: www.studis-online.de, bzw.: www.bafoeg-rechner.de

Wohngeld beantragt Mensch in Köln beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln, bei der Wohngeldstelle, im Kalk Karree, am Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln-Kalk, Postfach 103564 , 50475 Köln, Tel.: 0221/221-24200, Fax: 0221/221-23100.
Sog. Servicebüros, also Wohngeldstellen gibt es aber auch in verschiedenen Bezirken der Stadt Köln. In Deutz, Chorweiler, Lindenthal, Mühlheim, Porz und Rodenkirchen.
Außerdem gibt es noch eine Stelle für Wohnungspflege und Wohnungsservice (die neben praktischen Dingen leider auch mit für einen Teil der Gentrifikation zuständig ist.)
Ihre Aufgaben sind u.a. die Wohnungsaufsicht (Mängel), Mietpreiskontrolle (zu hoch?), aber auch die sog. Zweckentfremdung von Wohnraum...

Ein paar Daten aus dem letzten Mietspiegel (wichtige Orientierungshilfe zur Mietpreisuebersicht, sollte jedenfalls eine der Berechnungsgrundlagen fuer die Vermietung sein,) und weitere hilfreiche Sachen zum Wohnen in Koeln koennt Ihr beim "Mieterverein Koeln" in der "Mieterzeitung" nachschlagen.

Wenns Streß mit der Vermietung (Hausverwaltung) oder den EigentümerInnen, BesitzerInnen gibt seien hier für die theoretischen, rechtlichen Grundlagen und zur Beratung der MieterInnenschutzbund (MieterInnenverein) und die VerbraucherInnenzentrale Köln/NRW empfohlen (aber Achtung, die kosten Geld!).

Mietrecht: Tipps von A-Z gibt's z.B. bei der Berliner Mieter(Innen)Gemeinschaft e.V.
oder im Praxishandbuch Mietrecht vom FZS.
Hilfreiche Links waren fuer uns auszerdem bereits: Der Internetratgeber-Recht und die Rechtsfindung.com (hier speziell zum Thema Mietrecht, Kuendigung und Nebenkosten).

Für lebenswerteres Wohnen haben sich in Köln darüber hinaus verschiedene Menschen in unterschiedlichen Projekten zusammengeschlossen. Ein Beispiel sind die Häuser und Projekte der Sozialistischen Selbsthilfe Köln ("SSK"), welche heute u.a. Transporte, Abholungen, Entrümpelungen, Gebrauchtmöbellager (Spülen, Waschmaschinen, Herd, Regale, usw gesucht?), Secondhand (Klamotten), ein (Frauen-)Baukollektiv (die ehem. Baubrigade, z.B. für Renovierungen) u.v.m. anbieten.

Mittellosen Menschen wird auszerdem von der Sozialistischen-Selbsthilfe Muelheim, dem Muetze-Gebrauchtmoebellager und dem Verein BuergerInnen-fuer-Obdachlose (BfO) geholfen. Diese unterhalten eigene Moebellager im Verbund gemeinnuetziger Koelner Moebellager (Koelns Zweite Hand). Scheut Euch nicht mit diesen Menschen in Kontakt zu treten, denn sie helfen gerne - auch StudentInnen.

A-bwarten-und-Teetrinken_A-Tasse

Und wenn Du gleich etwas mehr Pepp (partikulare politische Praxis), als der-die OttIlde-NormalstudentIn, in Deinen Alltag - wie gelebten Widerstand - bringen willst, seien Dir hiermit die "Tips" von der Schwarzen Katze empfohlen.


Gender trouble?

Hilfe in Gender-, Gleichstellungs- und anderen Fragen bietet das Autonome Frauen- und Lesbenreferat der Studierendenschaft an der Uni Köln - AFLRK
Adresse/Anschrift: AFLRK, c/o AStA Uni Köln, Universitätsstr. 16, 50937 Köln, KSTW & AStA-Gebäude, 1. Stock, hinter der Treppe, vor dem Büro des SprecherInnenrats der Philosophischen Fakultät und gleich neben dem sog. Lesben- und Schwulenreferat (des AStAs) - LUSK.
Email: aflrk [at] web [dot] de
Webseiten/Blog: http://frauenreferatkoeln.blogsport.de/

Hilfe gegen sexuelle Belästigung und für Gleichbehandlung an der Uni Köln, seitens der Unileitung, sollten außerdem die Gleichstellungsbeauftragte/n der Uni, Fakultäten und Institute, sowie Fachgruppen und Fächer (sofern vorhanden) bieten:
Zentrale Webseiten der Hauptbeauftragten an der UK: http://www.gb.uni-koeln.de/
Email: gleichstellungsbeauftragte [at] uni-koeln [dot] de
Anschrift: Die Gleichstellungsbeauftragte der Uni Köln; Eckerstr. 4, 50931 Köln
Tel.: 0221 - 470 - 4830


Disability? No Handicap

Menschen mit Behinderung
Bekommen Hilfe beim Autonomen Behindertenreferat der Studierendenschaft an der Uni Köln - ABeR
Unter: www.alternativbegabte.de bekommt Ihr die Kontaktdaten und mehr
Email: projektleitung [at] alternativbegabte [dot] de
Adresse/Anschrift: ABeR, c/o AStA Uni Köln, Universitätsstr. 16, 50937 Köln
Zu finden ist das barrierefreie Beratungsbüro im AStA-Cafe Unikum (gleich nebenan)


Wo sonst muß Mensch für Überstunden auch noch draufzahlen?

Wissensproduktion und Studium - Ausbildung ist Arbeit.

Versuch zur Rückerstattung von Studienbeiträgen

Gebuehrenfreiheit erkaempfen!

"Studienbeiträge" (also die 500,- Euro Studiengebühren) kannst Du in Köln, für maximal drei Semester, zurückerstattet bekommen, bzw. musst sie erst garnicht zahlen, wenn Du z.B. eine ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb der verfassten StudentInnenschaft (also z.B. in einem Gremium wie einem Fachschaftsrat, der Engeren Fakultät, dem StudentInnenparlament oder im Senat) wahrnimmst.
Davon ausgenommen ist jedoch nach wie vor der sog. Semestersozialbeitrag der in das KSTW und die StudentInnenschaft, sowie zum größ ten Teil das sog. StudentInnenticket, Semesterticket, fließt.

Semestersozialbeitrag (also hauptsälich das Semesterticket) + sog. Studiengebuehren (+ Wohnen und auch noch ein bisschen Geld fürs Leben) = neben dem Studieren und Arbeiten vielzuviel verlangt??? Richtig!!!
Wir haben deswegen zunächst zwei Vorschläge zum Papierkrieg-Verfahren für Euch.

1. Erhebt Widerspruch gegen die Studiengebuehren mit dem folgenden Musterschreiben (copy & paste):

Absender:

xxxNamexxx

xxxStrasse/Nr.xxx

xxxPLZ-Ortxxx

An die:

Verwaltung der Universitaet zu Koeln
Studierendensekretariat
Abteilung 23

Albertus-Magnus-Platz

50923 Koeln

 

Koeln, den xx.xx.xx

 

Betreff: Widerspruch gegen Studiengebuehren

xxxNamexxx und
Matrikel Nr.  xxxNummerxxx

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung des von Ihnen erhobenen und erhoehten sog. Studienbeitrags (den allgemeinen Studiengebuehren) der Universitaet zu Koeln ein.

 

Ich behalte mir das Recht vor die zusaetzliche Gebuehr in Hoehe von 500 Euro lediglich unter dem Vorbehalt der Nachpruefung zu zahlen.

Ich weise Sie dazu auf das hoechst umstrittene Verfahren zur Einfuehrung von so genannanten erhoehten Studienbeitraegen (den allgemeinen Studiengebuehren, in NRW, an der Uni Koeln im Jahre 2006 und anderswo,) hin.

Insbesondere das Festsetzen des Beschlusses auf der versteckten, nichtöffentlichen Senatssitzung im Hochsicherheitstrakt des Atom-, bzw. sog. Kernforschungszentrums in Juelich, der Universitaet zu Koeln wird, wie Sie wissen, noch juristisch geprueft und ist nach Meinung vieler VertreterInnen der Politik als anti-, bzw. undemokratisch und formaljuristisch fragwürdig, bzw. moralisch unsittlich und ethisch, im Mindesten im Sinne des Menschenrechts auf freie Bildung nicht vertretbar, anzusehen.

Mit freundlichen Gruessen

xxxNamexxx 


Zitat aus den Internetseiten der Uni Koeln: "Widersprueche gegen Entscheidungen des Studierendensekretariates auf der Grundlage des Studienkonten- und -finanzierungsgesetzes (Studiengebuehren) - Gebuehrenbescheid - Ablehnung Bonusguthaben - Ablehnung Haertefall:
[Studierendensekretariat], Hauptgebaeude, Suedfluegel Raum 2.008, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Koeln"

Vorsicht! Das Widerspruch-Einlegen entbindet Euch nicht von der Pflicht die Gebuehren (500EUR) trotzdem zu entrichten, es verbessert jedoch die Chancen weitere juristische Mittel einzulegen und auch auf diesem Wege gegen die Gebuehren vorzugehen.
Also, macht mit! 


2. Lasst Euch das Semesterticket erstatten, wenn Ihr weniger als 400,-EUR im Monat verdient oder BafoegempfaengerInnen seid und Unterhaltszuschuesse bekommt.
Macht "Nichtnutzbarkeit" geltend, wenn Ihr fuer laengere Zeit verreisen muesst oder fuer eine laengere Dauer ausser Landes geht oder wegzieht aber eingeschrieben bleibt/bleiben wollt.
Wichtig um zu wissen wie der Beitrag des Semestertickets (fuer das KVB+VRS Gebiet + NRW-Ticket (zusammen ca. 130,-EUR) zurueckerstattet werden kann ist:

Die Haertefallordnung des Haertefallausschussess des Studierendenparlamentes der Uni Koeln: Auf den Seiten des http://www.uni-koeln.de/studenten/haefa/ (pdf-Downloads).
Das allgemeine jährliche Semesterticket-Info muß der AStA zur verfügung stellen, es wird vom Häfa-Referat (von hauptamtlichen MitarbeiterInnen des AStAs) erstellt und findet sich auf den entsprechenden Internetseiten des AStAs der Uni Köln.




"Keine Steuer fuer die Nebenwohnung" - 2007/09/19

Die Redaktion der Sonntagspost/Wochenende/Werbepost im Rhein-Erft-Kreis (Lokalzeitung fuer Bergheim, Frechen, Huerth, etc.) schreibt in ihrer 38 Ausgabe des "Wochenende" vom 19. September 2007:
"Student[Innen] mit eine[m] Nebenwohnsitz am Studienort und einem Hauptwohnsitz bei den Eltern muessen keine Zweitwohnungsteuer bezahlen. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in mehreren Faellen entschieden. ([Aktenzeichen].: 1 L 194/06, 1 L 241/06, 1 L 242/06).
Das Gericht hat die Ortssatzung zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer zwar fuer wirksam erklaert. Allerdings treffe sie nicht auf Student[Innen] zu, die lediglich ein "Kinderzimmer" in der Wohnung ihrer Eltern beibehalten.
Denn dieses kann den Richtern zufolge nicht als "Erstwohnung" bezeichnet werden. Dieses waere aber die Vorraussetzung fuer den Zweitwohnsitz und die damit verbundene Steuer. [...]"
(Tipp: Das Az. des Urteils oder den Hinweis darauf ausdrucken und zum Einwohner[Innen]meldeamt mitnehmen, d.h. Widerspruch gegen die Zweitwohnsitzsteuer hier in Koeln einlegen. Anm. d. Verf.)


Weitere Empfehlungen:

Unsere Musterklage gegen Zweitwohnsitzsteuer

Zweitwohnsitzklage

Die Stadt Köln will von allen Menschen, die mit Zweitwohnsitz in Köln gemeldet sind, eine Steuer in Höhe einer Monatskaltmiete pro Jahr erheben.

Erst kürzlich hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden, dass eine solche Steuer unzulässig ist, wenn der Erstwohnsitz eine unselbstständige Wohnung bei den Eltern ist, wie es bei den meisten StudentInnen oder Azubis der Fall ist (Az. 5 A 118/04).

Alle Betroffenen KölnerInnen, die sich an einer Musterklage gegen die Stadt Köln beteiligen wollen, können sich jetzt in unsere "Zweitwohnsitz-Mailingliste" eintragen, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Schickt einfach eine Mail mit dem Inhalt subscribe al-zweitwohnsitz, dann Leerzeichen und im Anschluss deine E-Mail-Adresse an majordomo@uni-koeln.de, Betreffzeile ist egal.



Aeltere Sozialinfos:

Studienkonten - unplugged?
Die Studienkonten machen der LKW-Maut Konkurrenz
Mit Hinweisen zu den 650-Euro-Klagen
(aus: AL-Info Nr. 78 - Januar/Februar 2004)

- Studienkonten leeren sich von selbst
Die rot-grüne Landesregierung und ihre "innovativen" Studiengebühren
Mit Hinweisen zu den 25-Euro-Klagen
(aus: AL-Info Nr. 75 - Juni/Juli 2003)

- Stipendien-Info
(April 2001)

- Kompendium

Kompendium

Das umfassende AL-Sozialinfo Kompendium zu Fragen studentischer Lebenshaltung 2000/2001 ist an unseren Infoständen erhältlich oder gegen adressierten Rückumschlag und 2EUR in Briefmarken an:
AL Uni Köln, c/o StAVV HumFak Uni Köln, Gronewaldstr. 2, 50931 Köln.

   

Internetseiten der Alternativen Liste Uni Koeln Kontakt: AL-Plenum@uni-koeln.de