![]() |
Sozialer Service der AL |
|
|
Die Online-Beratung, der Service der AL: Orientierungshilfe fuer moeglichst nettes Wohnen, schoenes Leben und wenig Arbeiten in Koeln.Wir sind nicht der sich auf seiner kapitalkonformen Serviceorientierung und Menschenverachtung ausruhende (Unabs-WiSoFak-)AStA, sondern wir bieten Euch gerade deswegen und trotzdem kostenlose und vor Allem soziale Hilfe an, die sich nach den Hilfsbeduerfnissen der Menschen und nicht nach den Opportunitaeten (des Kapitals) zu richten hat. Wenn ihr also Fragen zu BAföG, Arbeit, Miete, Wohngeld, etc. habt und diese anonym (menschlich, vertraulich) behandelt wissen wollt, könnt ihr euch per E-Mail an unsere Sozial-Beratung wenden. Eure Mails werden persoenlich-vertraulich behandelt. Die E-Mail-Adressen lauten al-sozialberatung@uni-koeln.de und al-bafoegberatung@uni-koeln.de. Aufgrund häufiger Doppel-Mails, ein freundlicher Hinweis: Es genügt, lediglich eine der beiden Adressen, zu einem Thema oder zusammengefasst, anzumailen. Vielen Dank. Wichtige Hinweise: Alle Angaben die von der Beratung gemacht werden sind nach bestem Wissen und Gewissen geprüft, erfolgen aber ohne Gewähr. Im Zweifelsfall werden wir Euch empfehlen eine entsprechende Rechtsberatung oder andere Stellen aufzusuchen. Es handelt sich hierbei um keine Rechtsberatung. Diese kann und darf nur von einer, einem vereidigten Anwaeltin, Anwalt, bzw. einer dafuer authorisierten Stelle (z.B. bei einer Gewerkschaft, der VerbraucherInnenzentrale oder dem MieterInnenschutzbund) vorgenommen werden.
Daher verweisen wir hiermit empfehlend auf die BAföG- und Sozialberatung der Fakultätsvertretung StAVV der Humanwissenschaftlichen Fakultaet (HumF), ehem. Erziehungswissenschaftlichen (den BAVV der EWF) und der Heilpädagogischen (den StIV der HPF) Fakultät, die montags von 18 bis 20 Uhr im Büro des BAVV (HWF, Gronewaldstr. 2, Raum 10) stattfindet. Auszerdem ist es Aufgabe des AStAs und der Uni Euch Rechts-, sowie weitere Beratungen anzubieten. Fragen zur Erstattung des Semestertickets beantwortet der Haertefallauschuss des Studierendenparlamentes beim AStA: Hae.F.A. (Haefa).
Beliebte Klassikerin: Unsere ueberarbeitete Checkliste zum Studienbeginn. Das Bafögamt des kölner StudentInnenwerkes (KSTW) findet Ihr im AStA-Gebäude an der Universitätsstr. 16, wo Ihr auch alle entsprechenden Antragsformulare in Farbe bekommt oder im Internet unter: www.kstw.de. Einen Bafögrechner (zum Ausrechnen Eurer möglichen Förderbeträge und um schonmal die ganzen Fragen der Antragsbögen kennenzulernen) gibts unter: www.studis-online.de, bzw.: www.bafoeg-rechner.de Wohngeld beantragt Mensch in Köln beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln, bei der Wohngeldstelle, im Kalk Karree, am Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln-Kalk, Postfach 103564 , 50475 Köln, Tel.: 0221/221-24200, Fax: 0221/221-23100. Ein paar Daten aus dem letzten Mietspiegel (wichtige Orientierungshilfe zur Mietpreisuebersicht, sollte jedenfalls eine der Berechnungsgrundlagen fuer die Vermietung sein,) und weitere hilfreiche Sachen zum Wohnen in Koeln koennt Ihr beim "Mieterverein Koeln" in der "Mieterzeitung" nachschlagen. Wenns Streß mit der Vermietung (Hausverwaltung) oder den EigentümerInnen, BesitzerInnen gibt seien hier für die theoretischen, rechtlichen Grundlagen und zur Beratung der MieterInnenschutzbund (MieterInnenverein) und die VerbraucherInnenzentrale Köln/NRW empfohlen (aber Achtung, die kosten Geld!). Mietrecht: Tipps von A-Z gibt's z.B. bei der Berliner Mieter(Innen)Gemeinschaft e.V.
Für lebenswerteres Wohnen haben sich in Köln darüber hinaus verschiedene Menschen in unterschiedlichen Projekten zusammengeschlossen. Ein Beispiel sind die Häuser und Projekte der Sozialistischen Selbsthilfe Köln ("SSK"), welche heute u.a. Transporte, Abholungen, Entrümpelungen, Gebrauchtmöbellager (Spülen, Waschmaschinen, Herd, Regale, usw gesucht?), Secondhand (Klamotten), ein (Frauen-)Baukollektiv (die ehem. Baubrigade, z.B. für Renovierungen) u.v.m. anbieten. Mittellosen Menschen wird auszerdem von der Sozialistischen-Selbsthilfe Muelheim, dem Muetze-Gebrauchtmoebellager und dem Verein BuergerInnen-fuer-Obdachlose (BfO) geholfen. Diese unterhalten eigene Moebellager im Verbund gemeinnuetziger Koelner Moebellager (Koelns Zweite Hand). Scheut Euch nicht mit diesen Menschen in Kontakt zu treten, denn sie helfen gerne - auch StudentInnen.
Und wenn Du gleich etwas mehr Pepp (partikulare politische Praxis), als der-die OttIlde-NormalstudentIn, in Deinen Alltag - wie gelebten Widerstand - bringen willst, seien Dir hiermit die "Tips" von der Schwarzen Katze empfohlen. Gender trouble?Hilfe in Gender-, Gleichstellungs- und anderen Fragen bietet das Autonome Frauen- und Lesbenreferat der Studierendenschaft an der Uni Köln - AFLRKAdresse/Anschrift: AFLRK, c/o AStA Uni Köln, Universitätsstr. 16, 50937 Köln, KSTW & AStA-Gebäude, 1. Stock, hinter der Treppe, vor dem Büro des SprecherInnenrats der Philosophischen Fakultät und gleich neben dem sog. Lesben- und Schwulenreferat (des AStAs) - LUSK. Email: aflrk [at] web [dot] de Webseiten/Blog: http://frauenreferatkoeln.blogsport.de/ Hilfe gegen sexuelle Belästigung und für Gleichbehandlung an der Uni Köln, seitens der Unileitung, sollten außerdem die Gleichstellungsbeauftragte/n der Uni, Fakultäten und Institute, sowie Fachgruppen und Fächer (sofern vorhanden) bieten:
Disability? No HandicapMenschen mit Behinderung
Wo sonst muß Mensch für Überstunden auch noch draufzahlen?Wissensproduktion und Studium - Ausbildung ist Arbeit.Versuch zur Rückerstattung von StudienbeiträgenGebuehrenfreiheit erkaempfen!"Studienbeiträge" (also die 500,- Euro Studiengebühren) kannst Du in Köln, für maximal drei Semester, zurückerstattet bekommen, bzw. musst sie erst garnicht zahlen, wenn Du z.B. eine ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb der verfassten StudentInnenschaft (also z.B. in einem Gremium wie einem Fachschaftsrat, der Engeren Fakultät, dem StudentInnenparlament oder im Senat) wahrnimmst. Semestersozialbeitrag (also hauptsälich das Semesterticket) + sog. Studiengebuehren (+ Wohnen und auch noch ein bisschen Geld fürs Leben) = neben dem Studieren und Arbeiten vielzuviel verlangt??? Richtig!!! Absender: xxxNamexxx xxxStrasse/Nr.xxx xxxPLZ-Ortxxx An die: Verwaltung der Universitaet zu Koeln Albertus-Magnus-Platz 50923 Koeln  Koeln, den xx.xx.xx  Betreff: Widerspruch gegen Studiengebuehren xxxNamexxx und  Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung des von Ihnen erhobenen und erhoehten sog. Studienbeitrags (den allgemeinen Studiengebuehren) der Universitaet zu Koeln ein.  Ich behalte mir das Recht vor die zusaetzliche Gebuehr in Hoehe von 500 Euro lediglich unter dem Vorbehalt der Nachpruefung zu zahlen. Ich weise Sie dazu auf das hoechst umstrittene Verfahren zur Einfuehrung von so genannanten erhoehten Studienbeitraegen (den allgemeinen Studiengebuehren, in NRW, an der Uni Koeln im Jahre 2006 und anderswo,) hin. Insbesondere das Festsetzen des Beschlusses auf der versteckten, nichtöffentlichen Senatssitzung im
Hochsicherheitstrakt des Atom-, bzw. sog. Kernforschungszentrums in Juelich, der Universitaet zu Koeln wird, wie Sie wissen, noch juristisch geprueft und ist nach Meinung vieler VertreterInnen der Politik als anti-, bzw. undemokratisch und formaljuristisch fragwürdig, bzw. moralisch unsittlich und ethisch, im Mindesten im Sinne des Menschenrechts auf freie Bildung nicht vertretbar, anzusehen. Mit freundlichen Gruessen xxxNamexxx Zitat aus den Internetseiten der Uni Koeln: "Widersprueche
gegen Entscheidungen des Studierendensekretariates auf der Grundlage des Studienkonten- und -finanzierungsgesetzes (Studiengebuehren) -
Gebuehrenbescheid - Ablehnung Bonusguthaben - Ablehnung Haertefall: Vorsicht! Das Widerspruch-Einlegen entbindet Euch nicht von der Pflicht die Gebuehren (500EUR) trotzdem zu entrichten, es verbessert jedoch die Chancen weitere juristische Mittel einzulegen und auch auf diesem Wege gegen die Gebuehren vorzugehen. 2. Lasst Euch das Semesterticket erstatten, wenn Ihr weniger als 400,-EUR im Monat verdient oder BafoegempfaengerInnen seid und Unterhaltszuschuesse bekommt. Macht "Nichtnutzbarkeit" geltend, wenn Ihr fuer laengere Zeit verreisen muesst oder fuer eine laengere Dauer ausser Landes geht oder wegzieht aber eingeschrieben bleibt/bleiben wollt. Wichtig um zu wissen wie der Beitrag des Semestertickets (fuer das KVB+VRS Gebiet + NRW-Ticket (zusammen ca. 130,-EUR) zurueckerstattet werden kann ist: Die Haertefallordnung des Haertefallausschussess des Studierendenparlamentes der Uni Koeln: Auf den Seiten des http://www.uni-koeln.de/studenten/haefa/ (pdf-Downloads).
"Keine Steuer fuer die Nebenwohnung" - 2007/09/19 Weitere Empfehlungen: Unsere Musterklage gegen Zweitwohnsitzsteuer
Die Stadt Köln will von allen Menschen, die mit Zweitwohnsitz in Köln gemeldet sind, eine Steuer in Höhe einer Monatskaltmiete pro Jahr erheben. Erst kürzlich hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden, dass eine solche Steuer unzulässig ist, wenn der Erstwohnsitz eine unselbstständige Wohnung bei den Eltern ist, wie es bei den meisten StudentInnen oder Azubis der Fall ist (Az. 5 A 118/04). Alle Betroffenen KölnerInnen, die sich an einer Musterklage gegen die Stadt Köln beteiligen wollen, können sich jetzt in unsere "Zweitwohnsitz-Mailingliste" eintragen, um auf dem Laufenden zu bleiben. Schickt einfach eine Mail mit dem Inhalt subscribe al-zweitwohnsitz, dann Leerzeichen und im Anschluss deine E-Mail-Adresse an majordomo@uni-koeln.de, Betreffzeile ist egal.
Aeltere Sozialinfos: Studienkonten - unplugged?
- Studienkonten leeren sich von selbst
- Stipendien-Info
- Kompendium
Das umfassende AL-Sozialinfo Kompendium zu Fragen studentischer Lebenshaltung 2000/2001 ist an unseren Infoständen erhältlich oder gegen adressierten Rückumschlag und 2EUR in Briefmarken an:
|